Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche
Zuletzt aktualisiert: 1. Januar 2026 | play-fina.games
1. Einleitung
Playfina Casino (play-fina.games) setzt sich vollständig für die Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Finanzkriminalität ein. Diese Anti-Geldwäsche-Richtlinie (AML) beschreibt unsere Pflichten und Verfahren nach geltendem Glücksspielrecht Curaçaos und internationalen AML-Standards einschließlich der Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF).
Alle Mitarbeitenden, Auftragnehmer und Vertreter von Playfina müssen diese Richtlinie einhalten. Verstöße können disziplinarische Maßnahmen bis zur Beendigung der Zusammenarbeit zur Folge haben und den zuständigen Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden gemeldet werden.
2. KYC-Verfahren
Wir wenden ein risikobasiertes Know-Your-Customer-Verfahren an. Alle Spieler müssen ihre Identität vor Auszahlungen oder bei Überschreiten regulatorischer Schwellen nachweisen. Erforderlich sind: amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis), Adressnachweis der letzten 3 Monate und Nachweis über die Inhaberschaft der Zahlungsmethode.
Verstärkte Sorgfalt (EDD) gilt für politisch exponierte Personen (PEP), Vielspieler und durch unser Risikomonitoring gekennzeichnete Konten. Wir können jederzeit weitere Unterlagen verlangen und Konten bis zur Prüfung sperren.
3. Transaktionsüberwachung
Wir überwachen alle Transaktionen auf der Plattform mit automatisierten Systemen und manueller Prüfung. Dazu gehört unter anderem:
- Große Einzeltransaktionen oberhalb regulatorischer Schwellen
- Schnelle Folgen von Ein- und Auszahlungen
- Ungewöhnliche Wettmuster, die vom normalen Spiel abweichen
- Nutzung mehrerer Zahlungsmethoden in kurzer Zeit
- Transaktionen mit Hochrisikojurisdiktionen oder sanktionierten Ländern
4. Meldung verdächtiger Aktivitäten
Haben wir begründeten Verdacht, dass eine Transaktion oder Aktivität mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung in Zusammenhang steht, sind wir verpflichtet, eine Verdachtsmeldung (SAR) an die zuständige Finanzaufklärungsstelle zu übermitteln. Gesetzlich dürfen wir die betroffene Person nicht informieren („Tipping off“). AML-Anfragen: [email protected].
5. Aufbewahrung von Unterlagen
Wir bewahren alle KYC-Unterlagen, Transaktionsaufzeichnungen und SAR-Meldungen mindestens 7 Jahre ab Transaktionsdatum oder Kontoschließung auf, je nachdem, welches Ereignis später liegt. Die Aufzeichnungen werden sicher gespeichert und auf gesetzliche Anfrage den Behörden zur Verfügung gestellt. Eine Vernichtung vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist ist untersagt.
6. Schulung der Mitarbeitenden
Alle Mitarbeitenden mit Kunden- oder Zahlungsbezug erhalten verpflichtende AML-Schulungen bei Eintritt und jährlich danach. Inhalte: Erkennung von Geldwäscheindizien, KYC-Anforderungen, Meldepflichten, Aufbewahrung und Sanktionen. Schulungsnachweise werden geführt und auf Anforderung den Aufsichtsbehörden vorgelegt.